ToP Wartung & Service

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb

ToP Wartung & Service,

vertreten durch den Geschäftsführer:


Herrn Torsten Poeschke, Ausbau 1, 15526 Bad Saarow, Telefon: 0170-2025589, Mail: torsten.poeschke@gmx.de (im Folgenden kurz ToP Wartung)

und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehre ich Sie hierüber gesondert.

  2. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsschluss
    Bestellungen des Kunden bei ToP Wartung, stellen lediglich ein Angebot an ToP Wartung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ToP Wartung.
    Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
    Die Annahme erfolgt durch ToP Wartung mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

  2. Lieferung und Anfahrt
    ToP Wartung liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden üb




  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Fahrkosten (diese setzen sich aus km-Pauschaule je gefahrenen km und der Fahrzeit zusammen), Verpackung und/oder Versandkosten.

Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungs- fristen ausgewiesen wurden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ToP Wartung (nachfolgend: Vorbehaltsware).

  1. Gewährleistung

Sachmängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung bzw. Einbau, ausschließlich durch ToP Wartung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch ToP Wartung bereitzuhalten bzw. auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche ToP Wartung gegenüber aus.


Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.







Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage ToP Wartung unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von ToP Wartung Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von ToP Wartung für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

  1. Haftung
    Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ToP Wartung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.
    Pflichten, die ToP Wartung dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Reparatur- u. Montagebedingungen
    Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver-tragspartners ausgeführt werden.

  3. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
    Die Angaben von ToP Wartung über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf

Schätzungen und sind unverbindlich.
In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von

Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen

  1. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den KundenDer Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

  2. Mitwirkungspflichten
    Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.
    der Montage zu sorgen.  Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
    Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
    vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
    Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ToP Wartung berechtigt, aber nicht verpflichtet,
    an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
    Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

  3. Erweitertes Pfandrecht
    ToP Wartung steht wegen seiner Forderungen ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus
    der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



  1. Kosten
    Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Die Angebotssumme kann jedoch durch unvorhersehbare Ereignisse bis zu 20% der Gesamtsumme variieren.
    Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von ToP Wartung schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner




(Kunde) berechnet, soweit die Reparatur bzw. Ausführung der Leistung nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

  1. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
    Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
    Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
    Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen über 20% im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

  2. Beendigung
    Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Auf-
    wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

  3. Zahlungen
    Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. ToP Wartung kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

  4. Schlussbestimmungen
    ToP Wartung ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen ToP Wartung und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch
    Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

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